
Identify with us LOCKOUTTAGOUT 20 Was? Wozu? Gesetzliche Vorschriften Was ist das? Wartungs-Blockiersysteme durch Lockout Tagout (Verriegelung/Kennzeichnung) sind geplante Sicherheitsmaßnahmen zum Abschalten der Energieversorgung von Industriemaschinen und - anlagen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Diese Maßnahmen schützen Arbeiter vor Gefahren, die von laufenden Maschinen oder elektrischem Strom ausgehen. OSHA Vorschriften (USA) “OSHA-Regulation for the Control of Hazardous Energy (Lockout / Tagout) 1910.147”: Diese Norm beinhaltet, welche Regeln und Verfahrensweisen zum Schutz der Mitarbeiter von den Arbeitgebern für die korrekte Installation von Blockier- oder Kennzeichnungssystemen an spannungsführenden industriellen Steuerungsanlagen und für das Ausschalten, also die Sicherung gegen versehentliches Wiedereinschalten, von Energiequellen während der Wartung oder Instandsetzung von Maschinen beachtet werden müssen. Jährlich werden Tausende von Angestellten bei Arbeitsunfällen während der Reparatur oder Wartung von Industrieanlagen und Maschinen schwer oder lebensgefährlich verletzt. Viele dieser Unfälle werden durch unkontrollierte Freigabe der Energiezufuhr verursacht. In Europa schreiben gesetzliche Regelungen das Ausschalten und „Absperren", also die Sicherung gegen versehentliches Wiedereinschalten, von Energiequellen während der Wartung oder Instandsetzung von Maschinen vor. Verriegelung/Kennzeichnung: Wozu? •Sicheres Arbeiten bei Wartung, Reinigung oder Instandhaltung •Vorbeugen von Personenschäden •Vorbeugen von Sachschäden •Zusätzliche Absicherung gegen eigene Fehler oder die Fehler anderer •Für jeden sichtbarer, deutlicher Hinweis auf die Verriegelung/Sperrung Mit Lockout / Tagout erhöhen Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter! Geltende gesetzliche Vorschriften Die EG-Richtlinie 89/655 gibt “Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit” vor. Der Artikel 3 überträgt dem Arbeitgeber die Pflicht, die Arbeitsmittel so zu gestalten, daß bei deren Benutzung “die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet ist”, oder geeignete Maßnahmen zu treffen, “um die Gefahren weitestgehend zu verringern”. Im Anhang dieser EG-Richtlinie wird unter Punkt 2.14 bestimmt, daß “jedes Arbeitsmittel mit deutlich erkennbaren Vorrichtungen ausgestattet sein muß, mit denen es von jeder einzelnen Energiequelle getrennt werden kann”. Dieses EG-Recht ist ab dem 31. Dezember 1992 nationales Recht auch in Deutschland. Nach der VGB 5 “Unfallverhütungsvorschrift Kraftbetriebene Arbeitsmittel” § 12 (2) müssen alle Hauptbefehlseinrichtungen solcher Anlagen in der “Ausstellung” gegen irrtümliches und unbefugtes Betätigen gesichtert werden können, wenn beim Rüsten, Warten und Instandsetzen eine Gefährdung entstehen kann.” Diese Arbeiten dürfen nach § 27 erst begonnen werden, nachdem “ein unbefugtes, irrtümliches oder unerwartetes Ingangsetzen und Ingangkommen gefahrbringender Bewegungen” verhindert ist.